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Hinweise

11./12. Juli 2020
Weinerleben am Wißberg

11./15. Sept. 2020
Kerb in Gau-Bickelheim

Mai - Sept. 2020
Wandersommer
immer sonntags bei gutem Wetter
11.00 Uhr – 18.00 Uhr

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Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Auszug aus der deutschen Hotelordnung der DeHoGa

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.

5. a) Der Vermieter ist nach treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.



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Unterschrift/ Datum Gast (Druckbuchstaben)